Coaching-Vereinbarung
Der nachfolgende Vertrag wird zwischen Julia Steger, nachfolgend als Coachin bezeichnet, und der nachfolgend bezeichneten Klientin geschlossen.
Teilnehmende Klientin: Frau ____________________
Durchführende Coachin: Frau Julia Steger
§1 Gegenstand des Vertrags
Klientin und Coachin vereinbaren die Durchführung spezieller Beratungsleistungen, hiernach „Coaching“ genannt, die auf Basis eines Dienstleistungsvertrags erbracht werden.
§2 Inhalt des Coachings
(1) Die Klientin weiß, dass es sich bei der Leistung der systemischen Beratung und Coaching nicht um eine Form der Therapie handelt. Es werden daher keine psychischen Krankheiten, Trauma oder Angststörungen der Klientin bearbeitet. Die Klientin kennt den Ausbildungsstand der Coachin zur systemischen Beraterin und Life und Transformational Coachin.
§3 Umfang, Durchführung und Dauer
(1) Der Umfang der Dienstleistung wird nicht fest vereinbart – siehe hierzu §6 Kündigung.
(2) Die Dauer der verfügbaren Dienstleistung wird nicht vereinbart und ist auf ein Jahr ab Vertragszeichnung begrenzt, sofern nicht beide Parteien eine Verlängerung vereinbaren.
(3) Einzelne Sitzungen (Termine) im Coaching haben eine Dauer von minimal 30 Minuten, maximal 90 Minuten.
§4 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Die durchführende Coachin sichert zu, dass sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren wird. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
(2) Die Klientin sichert zu, dass sie über die Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren werden. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
(3) Beide Seiten, Klientin und Coachin, sind befugt, alle Daten digital zu verarbeiten, sofern es dem Zweck dieser Vereinbarung dienlich ist. Dies schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich ein. Eine Verarbeitung durch Dritte ist nur statthaft, sofern dies dem technischen Stand (wie z.B. Verarbeitung in Cloud-Anwendungen im Rahmen des „EU-US Privacy Shield“) entspricht – sofern möglich, werden beide Seiten auf die Datenverarbeitung durch Dritte verzichten.
(4) Die Verschwiegenheit und der Datenschutz können nur gegenüber der vertraglich anderen Partei zugesichert werden, sofern nicht andere Vorgaben (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgabe) eine Öffnung dieser Zusicherung unabdingbar machen.
(5) Die durchführende Coachin nimmt regelmäßig an Supervision teil. Teil dieser Sitzungen ist auch die Bearbeitung aktuell durchgeführter Coaching-Prozesse. Die durchführende Coachin sichert zu, dass im Rahmen der Supervision keine Namen oder Daten über durchgeführte Coaching-Prozesse genannt werden, die einen Rückschluss auf die Klientin zulassen. Darüber hinaus, vereinbaren die durchführende Coachin mit deren Supervisor ebenfalls Verschwiegenheit.
§5 Ort und Durchführung der Sitzungen
(1) Da die Sitzungen online stattfinden, gibt es keinen physischen Ort des Treffpunktes zwischen Coachin und Klientin.
(2) Welche Tools (Onlinetelefonie, Videotelefonie oder analoges Telefon) für die Kontaktaufnahme in den Sitzungen verwendet werden, entscheiden Coachin und Klientin gemeinsam kurz vor oder während der Sitzung.
(3) Sofern es notwendig ist sich für Nutzung von Online-Tools anzumelden, gelten die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Die Klientin stimmt bei dem jeweiligen Einrichtungsprozess des Online-Tools den Datenschutzbestimmungen der Anbieter zu. Für den korrekten Installationsprozess auf ihrem Rechner ist allein die Klientin zuständig und verantwortlich. Sollte es hierbei zu Schädigungen an den Geräten oder Daten der Klientin kommen, übernimmt die Coachin hierfür keinerlei Haftung.
(4) Sollten durch die Nutzung eines Tools oder der Telefonnetze Kosten auf Seiten der Klientin anfallen, sind diese auch von dieser selbst zu tragen. Die Coachin übernimmt hier keinerlei Haftung.
(5) Sollte es zu unverschuldeten technischen Ausfällen z.B. der Telefonleitungen oder der Internetverbindung auf Seiten der Coachin und der Klientin kommen, wird die Coachin entsprechend ein anderes Medium zur Weiterführung der Sitzung vorschlagen. Sollte es zu verschuldeten technischen Ausfällen oder Unterbrechungen auf Seiten der Klientin kommen, so haftet diese in Höhe des vollen Stundenhonorars von 80€, sofern sich das Problem nicht innerhalb von 15 Minuten auf Seiten der Klientin beheben lässt.
(6) Durchführende Coachin und Klientin können hierzu abweichende Regelungen vereinbaren, sofern das Haftungsrisiko allein bei der Klientin liegt.
§6 Storno und Kündigung
(1) Beide Seiten können diese Vereinbarung jeweils 10 Tage vor der nächsten Sitzung (zwischen Coachin und Klientin) ohne Angabe von Gründen kündigen (§627 BGB). Diese Kündigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
(2) Sofern Leistungen bzw. Abrechnungen zum Zeitpunkt der Kündigung nicht beglichen sind, gerät die Klientin unverzüglich in Verzug.
(3) Kann die Klientin eine Sitzung nicht wahrnehmen, so gilt eine Stornierung bis zu 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin als kostenfrei. Den Nachweis über die rechtzeitige Stornierung hat die Klientin ggf. zu erbringen, sofern die Coachin nicht innerhalb von 24 Stunden die Stornierung bestätigt.
(4) Stornierungen einer Sitzung nach Beginn der in (3) genannten 72 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Termins berechtigt die Coachin zur Wertstellung von 100% der vereinbarten Vergütung.
(5) Kann die durchführende Coachin eine Sitzung nicht wahrnehmen und informiert die Klientin erst nach Beginn der in (3) genannten 72 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Termins oder erscheint zur Sitzung mehr als 15 Minuten verspätet, so wird die Sitzung mit 50% der vereinbarten Vergütung der Klientin als Guthaben für zukünftige Leistungen gutgeschrieben – eine Auszahlung ist darin nicht begründet.
(6) Die Stornierung einer Sitzung hat für beide Seiten stets schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen. Die Klientin sendet hierfür eine E-Mail an growomen@mailbox.org.
§7 Mitwirkung und Haftung
(1) Die Klientin trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen der Coachin zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Klientin ist bewusst, dass das Gelingen des Coachings auch von ihrer Mitarbeit abhängt. Die Klientin ist sich darüber im Klaren, dass die Beratung/ das Coaching nur durch ihre eigenen Handlungen und Zutun erfolgreich sein kann.
(3) Die Klientin weiß, dass die Coachin keine Ratschläge oder Lösungsvorschläge macht, sondern die Klientin ihre eigenen Lösungen erarbeitet. Die Coachin kann daher auch nicht für die Lösungen der Klientin haftbar gemacht werden. Die Klientin haftet selbst für ihre eigenen Entscheidungen.
(4) Die Coachin haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.
(5) Die Haftung wird beschränkt auf mittelbare und unmittelbare Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Die Höhe der Haftung ist auf die Vergütung beschränkt.
(6) Die Klientin versichert, dass sie an keiner Erkrankung leidet, die ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Die Klientin ist psychisch gesund und nimmt keine Psychopharmaka ein.
§8 Vergütung
(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist sofort gegenüber der Coachin fällig und muss binnen 7 Werktagen von der Klientin auf das folgende Konto überwiesen werden:
DKB Berlin
Kontoinhaberin: Julia Steger
IBAN: DE19120300001015164252
Zweck: Coachingstunde Rechnungsnummer (entsprechende Rechnungsnummer angeben)
(2) Die Vergütung pro Sitzung beträgt 80 Euro. Die Vergütung ist im vollen Umfang fällig, sofern die Sitzung mindestens 15 Minuten gedauert hat und nicht vorzeitig durch das Verschulden der Coachin beendet wurde.
(3) Die Vereinbarung einer direkten Anschlusssitzung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
§9 Ethikrichtlinie
(1) Die durchführende Coachin versichert, dass sie in der Durchführung des Coachings keine Methoden, Inhalte oder „Technologien“ von Sekten nutzen wird und die Wertvorstellungen der Teilnehmerin respektiert.
(2) Die Wertevorstellungen der Klientin sind zu akzeptieren, sofern sie mit deutschem Recht nicht in Widerspruch stehen. Stellt die durchführende Coachin fest, dass (geplante) Handlungen gegen deutsches Recht verstoßen, werden die Regelungen in §3 zur Verschwiegenheit unwirksam.
(3) Die Coachin erklärt, dass die vereinbarte Dienstleistung („Coaching“) zur persönlichen Entwicklung des Teilnehmers zu erbringen ist. Dies bedeutet ebenso, dass die durchführende Coachin Beratungsleistungen („Beratung“) oder Wissenstransferleistungen („Training“) nur auf Wunsch der Klientin erbringt und von der Verantwortung der Folgen in der Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten entbunden wird.
§10 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
(1) Die Vereinbarung wird in zweifacher Form erstellt und ist von beiden Seiten im Original zu zeichnen.
(2) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Jedwede andere Vorgabe bedingt durch Auftragsvorgaben oder Angebotsbedingungen ist unwirksam.
(3) Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder Vereinbarungen zwischen Klientin und Coachin bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Zustimmung beider Vertragsparteien.
(4) Gerichtsstand ist für beide Seiten Berlin.
(5) Ist eine der Vereinbarung in diesem Vertrag unwirksam oder wird sie durch Veränderung der Rechtslage unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen tritt eine Vereinbarung, die der wirtschaftlichen Bedeutung der Vereinbarung am nächsten kommt.
Berlin, 15.04.2020